Die STAWKA des Obersten Befehlshabers befiehlt:
1. Alle Siedlungspunkte, in denen sich deutsche Truppen befinden, sind ab 40 bis 60 Kilometer ab der Hauptkampflinie in die Tiefe zu zerstören und in Brand zu setzen und 20 bis 30 Kilometer nach rechts und links von den Wegen. Zur Vernichtung der Siedlungspunkte im angegebenen Radius ist die Luftwaffe hinzuzuziehen, sind Artillerie und Granatwerfer großflächig zu nutzen, ebenso die Kommandos der Aufklärung, Ski-Läufer und Partisanen-Diversionsgruppen, die mit Brennstoff-Flaschen ausgerüstet sind. Die Jagdkommandos sollen, überwiegend aus Beutebeständen in Uniformen des deutschen Heeres und der Waffen-SS eingekleidet, die Vernichtungsaktionen ausführen. Das schürt den Haß auf die faschistischen Besatzer und erleichtert die Anwerbung von Partisanen im Hinterland der Faschisten. Es ist darauf zu achten, daß Überlebende zurückbleiben, die über die deutschen Greueltaten berichten können.
2. Zu diesem Zweck sind in jedem Regiment Jagdkommandos zu bilden in Stärke von 20 bis 30 Mann mit der Aufgabe, Sprengung und Inbrandsetzung der Siedlungspunkte durchzuführen. Es müssen mutige Kämpfer für diese kühnen Aktionen der Vernichtung von Siedlungspunkten ausgewählt werden. Besonders jene, die hinter den deutschen Linien in gegnerischen Uniformen Siedlungspunkte vernichten, sind zur Ordensverleihung vorzuschlagen. In der Bevölkerung ist zu verbreiten, daß die Deutschen die Dörfer und Ortschaften in Brand setzen, um die Partisanen zu bestrafen.
____
Quelle: Stalin-Befehl Nr. 0428 vom 17.11.1941 aus “Stalin – Triumph und Tragödie” von Dimitrij Wolkogonow. Im Wortlaut veröffentlicht bei Fritz Becker, “Stalins Blutspur durch Europa”, im Arndt-Verlag, Kiel; Seite 268.
____
Am 30. November 1941 veröffentlichte die Sowjetische Armeezeitung “Leninskij Put” folgenden Aufruf:
“Jeder von uns muß den Befehl des Genossen Stalin in Ehren erfüllen und alle deutschen Okkupanten bis zum letzten Mann vernichten. Zehn, zwanzig, hundert faschistische Schurken zu töten – das wird von jedem Kämpfer, Offizier und Politmitarbeiter jetzt gefordert!”
- Zitiert in Hoffmann, Stalins Vernichtungskrieg, Seite 237 und Peters, Das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen, Seite 109 -
Kurz darauf, am 7. Januar 1942, beschwerte sich der sowjetische Außenminister Molotow gegenüber Diplomaten über die von den deutschen Truppen verübten Grausamkeiten, Verwüstungen und Plünderungen in den besetzten sowjetischen Gebieten, wo die deutsche Wehrmacht planmäßig die Vernichtung von Dörfern (Siedlungspunkten) und Städten vornehme. Die Zerstörungen haben das Ausmaß einer Wüste, und die sowjetische Bevölkerung wird von den Deutschen beraubt an Lebensmitteln und Bekleidung, und wer Widerstand leistet wird erschossen.
____
Zur “Verbrannten Erde” gab es als Vorläufer den Stalin-Befehl Nr. 0428 vom 17.11.1941
____
Fritz Becker, Kriegsteilnehmer und Privathistoriker, teilt unter dem 23. Mai 1997 zu diesem Thema mit:
Am 22. Mai 1997 wurde abends um 22.15 Uhr auf dem Fernsehkanal ARTE ein Film, offensichtlich russischer Herkunft, über die Partisanentätigkeit der Sowjets, mit dem Titel “Sieh her!” gezeigt. Darin traten sowjetische Partisanen in deutschen Uniformen auf.
Wolkogonow, Oberster Politkommissar, hat bei dem in seinem Buch “Stalin – Triumph und Tragödie” abgedruckten Befehl Nr. 0428 die entsprechende Anweisung Stalins, in deutschen Uniformen aufzutreten, einfach weggelassen, was durch ….. Satzzeichen nachgewiesen ist.
Es kommt hinzu, daß der Befehl spätestens am 31.05.1943 dem Wehrmachtsführungsstab, wahrscheinlich schon früher, bekannt war, was dann zur Kampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten führte.
Danach hieß es, daß Bandenangehörige / Partisanen als Kriegsgefangene zu behandeln sind, wenn sie in feindlichen, also sowjetischen Uniformen auftreten. Und das Deutsch-Russische Kapitulationsmuseum in Berlin-Karlshorst zitiert ein Merkblatt – eine Kopie davon befindet sich in unserem Besitz – zur Bandenbekämpfung von SS-Obergruppenführer vom Bach-Zelewski vom 6. Mai 1944, daß von den deutschen Streitkräften ergriffene Partisanen wie Kriegsgefangene zu behandeln sind, wenn sie nicht die Uniformen der Deutschen Wehrmacht oder deren Verbündeten tragen.
Es gibt heute noch unzählige Zeitzeugen und Lichtbilder, die bestätigen, daß die Sowjets bei heimtückischen Anschlägen und Terroreinsätzen gegen die eigene Bevölkerung sich deutscher Uniformen bedienten.
Der militärische Unterschied zwischen der deutschen Wehrmacht und der Roten Armee der Ex-UdSSR bestand vor allem darin, daß die Rote Armee schon zu Friedenszeiten taktisch und strategisch in der Ausübung des Partisanenkampfes selbst oder auch in dem taktisch-strategischen Zusammenwirken mit Partisanengruppen ausgebildet wurde…..
Daß den Sowjets die Völkerrechtswidrigkeit ihrer Partisanentätigkeit bewußt war, geht eindeutig u.a. aus den Aufrufen der Roten Armee an Angehörige der deutschen Wehrmacht am 8. und 9. Mai 1945 hervor, die allen deutschen Soldaten, die bis dahin zum Zeitpunkt der Kapitulation die Waffen nicht niedergelegt hatten, androhten, als Partisanen behandelt zu werden, was nach dem Kriegsrecht nichts anderes als die Todesandrohung bedeutete.
Und an anderer Stelle heißt es dann beim ehem. sowjetischen Generalstäbler und Militärhistoriker Telpuchowksi in seinem Buch: “Die Sowjetische Geschichte des Großen Vaterländischen Krieges 1941 – 1945″ auf Seite 284: “In drei Kriegsjahren beseitigten die weißrussischen Partisanen etw 500.000 deutsche Soldaten und Offiziere, 47 Generale, sprengten 17.000 Militärtransporte des Feindes und 32 Panzerzüge, zerstörten 300.000 Eisenbahnschienen, 16.804 Kraftfahrzeuge und noch eine gewaltige Anzahl an Kriegsmaterialien aller Art”. ……
Becker weiter: “Es versteht sich von selbst, daß die Partisanensprengungen vor Lazarettzügen nicht halt machten, die mit dem Roten Kreuz gekennzeichnet waren. Und Telpuchowksi schildert eine tapfere Partisanin, die allein über 100 deutsche Soldaten getötet hatte ….
“Die für solche völkerrechtlich nicht gedeckten Mordtaten ergriffenen und verurteilten Täter können nicht als Verbrechen der Wehrmacht bezeichnet werden, wie das amateurhafterweise durch die Ausstellungstournee derzeit geschieht.
Es gab auch selbständige Partisanenbrigaden, die gegen die deutschen Besatzungsmächte kämpften, die unter dem Oberbefehl der Roten Armee, der STAWKA, standen, von ihr Einsatzbefehle bekamen, berichtspflichtig waren, deren Kommandeure ausgezeichnet und befördert, in einen Urlaub entlassen wurden und die ständig über feststehende Fluglinien mit der Roten Armeeführung in Kontakt blieben.
Daß diese Operationen im Hinterland des Feindes – hier der deutschen Besatzungstruppen – stattfanden und zur Täuschung der deutschen Truppen in Zivil oder in deutschen Uniformen erfolgten, ist ein wichtiger Aspekt des Partisanenkampfes, der von der Haager Landkriegsordnung (HLKO) und der Genfer Konvention rechtlich nicht gedeckt war. Und soweit in diesem Zusammenhang Todesurteile ausgesprochen wurden, sind allen diesen Urteilen ordentliche Kriegsgerichtsverfahren vorausgegangen. Darüber berichten Reemtsma und Heer nichts, und insofern ist diese Ausstellung einseitig und historisch falsch.
Die offene Kennzeichnung der jeweils kämpfenden Truppen durch Uniform und Hoheitszeichen gehört zu den Kriegsregeln, die man vereinbart hat zum Schutz der Zivilbevölkerung. Mit Ausnahme der Sowjetunion, die über den ganzen Krieg diesen Vereinbarungen nicht beigetreten ist, – sie hat die HLKO nicht unterschrieben. Erst 1945, als alles zu Ende war – haben die kriegsführenden Staaten des Westens diesen Abmachungen zugestimmt, obwohl sich auch die Amerikaner, die Kanadier, auch die Engländer schon seit Kriegsbeginn nicht daran gehalten haben. Alle führten einen totalen Krieg – insbesondere gegen die Zivilbevölkerung, auch darüber wird in der Ausstellung nichts berichtet.
.
Quelle: vho.org